Sterbeurkunde
Sie wird von der zuständigen Behörde am Ort des Todes ausgestellt.
Der Bestattungsbesteller erhält sie mittels Einschreiben.
Amtliche Urne
Sie wird nach Vorlage der Aufforderung zur Ausgabe der Urne übergeben. Sofern sie nicht innerhalb eines Jahres abgeholt wird, wird sie zu einer Gebühr von 500,00 CZK ohne Möglichkeit einer Abholung auf gemeinsamer Begräbnisstätte beigesetzt.
Hinterbliebenenrente
Erforderliche Unterlagen - Personalausweis des Antragstellers, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, bei Waisenrente Geburtsurkunde des Kindes, Bestätigung über das Studium (wenn älter als 15 Jahre).
Der Antrag wird bei der Kreisverwaltung für Sozialversicherung Litoměřice, Seifertova ul., Tel. +420 416 719 111 eingereicht.
Gesetzliche Freistellung
Der Besteller Ehemann, Ehefrau, Eltern eines unmündigen Kindes - 2 Tage + 1 Tag für die Bestattung, bezahlte Freistellung. Der Besteller Sohn, Tochter, Enkel, Bruder, Schwester, Schwager, Schwägerin, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwiegervater, Schwiegermutter,
Person im gemeinsamen Haushalt - 1 Tag + 1 Tag für die Bestattung, bezahlte Freistellung.
Für die Bestattung
Nichten, Neffen, Onkel, Tante, Cousin, Cousine, 1 Tag für die Bestattung - entschuldigt.
Hinterlassenschaft
Der Besteller der Bestattung wird vom Notar nach Wohnort des Verstorbenen innerhalb von etwa 2 Monaten mittels Einschreiben zur Verhandlung der Erbschaft aufgefordert.
Das Standesamt lässt automatisch die Rentenauszahlung einstellen.